Ausstellung von Energieausweisen, Beratung zur Sanierung von Gebäuden als Einzel- oder Komplettmaßnahmen – diese Dinge fallen in die regelmäßigen Aufgaben eines Energieberaters. Sie stellen einen festen Baustein der Gebäude-Energiewende dar. Damit Energieberater auch vom Bürger wahrgenommen werden, wurden die Leistungen mit bis zu 80 % vom Staat gefördert. Mit dieser Förderung rudert die Regierung stückweise zurück. Es muss gespart werden. Die Förderung bei Inanspruchnahme eines Energieberaters beschränkt sich mittlerweile auf nur noch 50 %. Große und vor allem rechtzeitige Ankündigungen zur Kürzung der Förderung gab es nicht. Bereits geschriebene Kostenvoranschläge der Energieberater müssen jetzt vom Bürger mit einem geringeren Förderanteil kalkuliert werden.
Informationsbrief Steuern und Recht