Der Auszahlungszeitraum endet! Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten die steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlung der Inflationsausgleichs-prämie nur noch bis zum 31. Dezember 2024 gewähren. Die Zahlungen bis zu einem Betrag von 3.000 EUR können zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.
Informationsbrief Steuern und Recht