Die Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 EstG, dass das Kind, für welches die Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden, im Haushalt des antragstellenden Elternteils lebt, ist verfassungsrechtlich zulässig. Insbesondere verstößt die Regelung nicht gegen die Steuerfreiheit des Existenzminimums.
Informationsbrief Steuern und Recht