Lohnsteuer, Umsatzsteuer
11.12.2023 (14.12.2023)
Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung:
21.12.2023 (Beitragsnachweis)
27.12.2023 (Beitragszahlung)
Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht sein.
Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung in Klammern.
Informationsbrief Steuern und Recht