Lohnsteuer, Umsatzsteuer
10.04.2024 (15.04.2024) *
Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung:
24.04.2024 (Beitragsnachweis)
26.04.2024 (Beitragszahlung)
Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht sein.
* Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung in Klammern.
Informationsbrief Steuern und Recht