Frechen Pilz von Styp Frechen Pilz von Styp

Leistungen für Unternehmen


Steuerberatung

Wir erstellen für Sie alle betrieblichen und privaten Steuerklärungen und prüfen Ihre Steuerbescheide. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten.

Vorausschauende Beratung

Unsere Hauptaufgabe sehen wir darin, mit Ihnen eine für Sie verständliche Steuerstrategie zu entwickeln, die Ihnen in allen Situationen Planungswerte an die Hand gibt, damit Sie zu jedem Zeitpunkt immer im Voraus wissen, welche Steuerzahlungen auf Sie zukommen.

Vergangenheitswerte sind da nicht immer ausreichend, denn bei immer schnelleren Marktveränderungen und Kostensteigerungen macht eine strategische Steuerplanung Sinn.

Beispiele für die Optimierung des Steuergebnisses
aus der Praxis:

  • Steuerliche Optimierung Ihrer Vertragsgestaltungen
  • Betreuung im Rahmen von Steuerstrafverfahren
  • Steuerplanung
  • Gezielte Liquiditäts- und Finanzierungsplanung
  • Gegenüberstellung verschiedener Alternativen, z. B. Kauf durch Eigen- oder Fremdmittel
  • Kauf oder Miete/Leasing
  • Steuerbelastungsvergleich und Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht
  • Betriebsaufspaltungen
  • Prüfung von Steuerbegünstigungen und Investitionshilfen
  • Prüfung der steuerlichen Auswirkungen bevorstehender Entscheidungen
  • Vorbereitung und Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Beratung von Vereinen und Verbänden
  • Steuerliche Optimierung Ihrer Vertragsgestaltungen
  • Unternehmensnachfolgeplanung und -umstrukturierung

Besonderheit: E-Commerce und Onlineshops

sind ein wachsendes Marktsegment in Deutschland. Wir verfügen über Erfahrung in der steuerlichen, wirtschaftlichen und abrechnungstechnischen Abwicklung von Onlineshops, insbesondere mit der Einbindung moderner Portallösungen wie Paypal, Amazon, eBay etc. für den Zahlungsverkehr in die Buchhaltung.

Zum Teil gravierende Unterschiede gibt es im steuerlichen Bereich. Wer beispielsweise Downloads, E-Books, Telekommunikations- oder Internetdienste ins EU-Ausland verkauft, muss die Umsatzsteuer im Land des Empfängers zahlen. Der Gesetzgeber hat dazu sogenannte Mini One Stop Shops (MOSS) zur Vereinfachung der Abrechnung geschaffen.

Darüber hinaus entstehen sowohl im innerdeutschen, als auch im innergemeinschaftlichen und weltweiten Handel sehr viele Fragen zur Umsatzsteuer und Einkommensteuer, die wir für Sie klären können.

Internationale Steuerberatung

Wir beraten mehrere deutsche und internationale Unternehmen, die ihre wirtschaftlichen Aktivitäten, sowohl innergemeinschaftlich, als auch in Übersee und in Asien (China) entfalten bzw. ausdehnen, bei der Optimierung ihrer Steuerbelastungen im In- und Ausland.

Ausländische Unternehmen, die in Deutschland eine Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte gründen wollen oder betreiben, beraten wir von der Planung über den Gesellschaftsvertrag bis zur Erfüllung sämtlicher Steuerpflichten. Gleichzeitig beraten wir Privatpersonen mit Bezug zum Ausland, sei es beim Wegzug, bei Erbschaften oder ausländischen Einkünften.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Rechnungswesen und Rechnungslegung mit mehrsprachigem Reporting
  • Lösungen in Fällen zur Doppelbesteuerung
  • Wegzugbesteuerung
  • Eröffnung eines Betriebs oder einer Tochtergesellschaft im Ausland
  • Umsatzsteuerliche Sachverhalte
  • Steuerminimierung bei der Verlagerung von Vermögenswerten
  • Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte
  • Besteuerung ausländischer Immobilieneinkünfte
  • Besteuerung von Schenkungs- und Erbschaftsfällen mit Auslandsbezug

Ihr Ansprechpartnerin:



Michaela Frechen-Bette
Steuerberaterin

Interims­ma­nage­ment

In Situationen, in denen es entweder schnell gehen muss oder schon absehbar ist, dass das Engagement nur eine begrenzte Zeit dauern wird, bietet sich ein Interimsmanagement an.
Als unser Mandant profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung einer großen Zahl erfolgreich abgewickelter Vertretungen und Projekten im In- und Ausland. Dabei konnten wir das Vertrauen unserer Mandanten gewinnen, insbesondere in den Bereichen Geschäftsführung, Finanzen und Organisationsaufbau.

Interimsmanagement hat seine Ursprünge in der Behebung von Unternehmenskrisen, zur Sanierung oder bei personellen Ausfällen. Wir empfehlen verstärkt auch den Einsatz zur Projektarbeit, wenn ausreichende personelle Kapazitäten oder Ressourcen für bestimmte Fachthemen im Unternehmen fehlen. Wir helfen in unterschiedlichen Phasen der Unternehmensentwicklung sowie bei Problemen und Aufgabenstellungen, in denen Spezialistenwissen länger als nur ein paar Beratertage gebraucht wird, oder wenn das bestehende Management die anstehenden Aufgaben nicht alleine lösen kann oder möchte.

Ihr Ansprechpartnerin:



Michaela Frechen-Bette
Steuerberaterin

Unter­neh­mens­nach­folge

Die Sicherung der Unternehmensnachfolge ist für Unternehmen eine existenzielle Frage. Für den Unternehmer wie seinen Nachfolger bieten sich zahlreiche wirtschaftliche und steuerliche Chancen.
Mit unserer Beratung zur Unternehmensnachfolge unterstützen wir mit Konzepten und Hilfestellungen zu vielen Fragen.

Wir beraten Sie aktiv bei folgenden Fragen:

  • Wie ermittlen und finanzieren Sie den Wert Ihres Unternehmens? Welche steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen können aus einer Unternehmensnachfolge entstehen?
  • Welche finanziellen, emotionalen, rechtlichen und steuerlichen Folgen ergeben sich aus einer Nachfolgeregelung?
  • Wie regeln Sie eine steuerlich günstige Nachfolge für sich selbst und für Ihre Erben?
  • Nach welchen Kriterien suchen Sie Ihren Nachfolger aus und wie führen Sie Ihn im Unternehmen ein?

Ihre Ansprechpartner:



Gabriele Frechen
Steuerberaterin



Michael Pilz
Steuerberater

Jahresabschluss

Aufgrund des globalisierten Kapitalmarktes sind immer mehr Abschlüsse sowohl nach Handelsrecht, als auch nach internationalen Standards wie IRFS (International Financial Reporting Standards) erforderlich. Auch der Einfluss der IFRS auf die Regelungen des deutschen Gesetzgebers sowohl im Bilanz- als auch im Steuerrecht ist unverkennbar. Deren Kenntnis ist daher notwendig, um bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Unternehmensverbindungen das notwendige Bilanzverständnis aufzubringen.

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) oder IFRS ganz nach Ihren Anforderungen. Ob ohne Prüfungshandlungen, ob mit Plausibilitätsbeurteilungen oder mit umfassenden Prüfungshandlungen. Je nach Bedarf erstellen wir Steuerbilanzen mit Sonder- und Ergänzungsbilanzen sowie Einnahme-Überschuss-Rechnungen und Sonderbilanzen im Rahmen von Liquidationen, Umwandlungen oder Auseinandersetzungen.

Immer mehr mittelständische Unternehmen stellen sich dem globalen wirtschaftlichen Wettbewerb. Die IFRS-Bilanz wird auch bald für kleinere Unternehmen mit Finanzierungsbedarf nach internationalen Regeln zum Standard. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird eine moderate Heranführung des Handelsbilanzrechts an die IFRS erfolgen. Grund genug also, sich mit den Regeln der IFRS bereits jetzt intensiv auseinander zu setzen.

Wir bieten deshalb schon heute die Beratung und Erstellung Ihrer Bilanz nach IFRS-Standard an.

Finanzbuchführung

Rechnungswesen – Sie haben die Wahl

Wenn Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und administrative Aufgaben auslagern möchten, sind Sie mit unserem Buchhaltungsservice optimal versorgt. Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie uns Ihren Ordner mit sortieren Rechnungen, Quittungen und Bankbelegen zur Buchführung überlassen oder stattdessen moderne Optimierungspotenziale nutzen.

Sie haben die Möglichkeit der digitalen Belegverarbeitung

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserer Rubrik Kanzlei Digital.

Lohnbuchführung

Unsere Mandanten schätzen unseren Service zur Lohn- und Gehaltsabrechnung. Neben mehreren Mitarbeitern, die im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung für Sie tätig sind, bieten wir Ihnen Lösungen zu allen steuerlichen Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung und zu sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalten. Wir übernehmen auf Wunsch Ihre komplette Abrechnung.

Unser Dienstleistungsangebot umfasst:

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung – auch Baulohn
  • Abwicklung Zahlungsverkehr
  • alle elektronischen Meldungen an Sozialversicherungsträger
  • Erstellung von Verdienstbescheinigungen
  • Mitwirkung oder Überprüfung von Spesenabrechnungen
  • Allgemeine Beratung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Auf Wunsch elektronischer Versand der Abrechnungen direkt an Ihre Mitarbeiter

Lesen Sie mehr zu dem Thema in unserer Rubrik Kanzlei Digital.

Leistungen für Privatpersonen


Steuerberatung

So vielfältig wie das Leben ist auch die Welt der Steuern für Sie als Privatperson. Von Kindesbeinen an ist der Fiskus „beteiligt“. Umso mehr lohnt es sich, den eigenen steuerlichen Rahmen durch optimale Beratung zu bestimmen und Steuern zu sparen.

Wir erstellen gerne Ihre Einkommensteuererklärung und dabei profitieren Sie von unseren umfangreichen Erfahrungen und Lösungen für viele Bereiche, so z.B.:


  • beim Erhalt einer Abfindung,
  • beim Absetzen Ihres Arbeitszimmers,
  • beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie,
  • bei Vermietung und Verpachtung,
  • bei der Planung und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage,
  • bei Versicherungsbeiträgen, Werbungskosten und doppelter Haushaltsführung.

Steuern zu sparen, hängt auch davon ab, ob Sie z.B gerade Ihre Erstausbildung absolvieren, Arbeitnehmer oder Rentner sind, eine Familie und Kinder absichern wollen, ob Sie Ihr Vermögen sichern, erben oder verschenken. Für alles haben wir ein offenes Ohr und das Ziel, das Beste für Sie herauszuholen.

Einkommensteuerberatung

Als Steuerkanzlei vor Ort erstellen wir für Sie gerne alle privaten Steuererklärungen. Gerne lösen wir für Sie alle steuerlichen Fragen zu beispielsweise Ihrem Arbeitszimmer, doppelter Haushaltsführung, Abfindungen, Kindergeld, Hausfinanzierung und vielem mehr.

Auch bei allen wirtschaftlichen Fragen zum Vermögensaufbau und zur Vermögenssicherung stehen wir Ihnen zur Seite. Besonders das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer greift in viele private und betriebliche Vermögensbereiche. Umso wichtiger ist eine umfassende Beratung zu diesen Themen. Wir beraten Sie gerne.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht greift in alle privaten und betrieblichen Vermögensbereiche unseres Lebens ein. Deshalb ist es sinnvoll, sich mit diesem Thema rechtzeitig und unabhängig vom Alter zu beschäftigen. Denn nicht nur die bekannten plötzlichen Ereignisse, sondern auch gravierende Veränderungen im Erbschaftsteuerrecht machen Überlegungen notwendig, wenn man Wichtiges im Sinne der Familie oder in der Verantwortung für Mitarbeiter eines Unternehmens oder Mieter in einer Immobilie geregelt wissen will.

Schon zu Lebzeiten kann eine unbedachte Schenkung oder ein plötzlicher Erbfall sonst zu gravierenden Steuerfolgen führen. Deshalb ist die rechtzeitige Steuerberatung in solchen Fällen unerlässlich. Der Erbschaftsteuer unterliegt praktisch alles, was aufgrund testamentarischer, vertraglicher Grundlagen oder einfach durch die gesetzlich festgelegte Erbfolge den Erben zufließt. Viele Erbschaftsverträge haben besondere Verfügungen oder Bedingungen zur Folge, die z.B. Entwicklungen vor und nach dem Tod ausschließen oder zur Bedingung machen.

Ihr Ansprechpartnerin



Gabriele Frechen
Steuerberaterin

Testamentsvollstreckung

Ihr Wille soll entscheiden. Ein noch so gutes Testament verliert aber an Wirkung, wenn es nachhaltige und langfristige Wirkung auf den Nachlass verliert, weil sich niemand um die Vollstreckung kümmern kann. Gerade in solchen Fällen macht es Sinn, sowohl aus fachlicher, als auch aus objektiv neutraler Sicht, den letzten Willen vollstrecken zu lassen.

Ihr Ansprechpartnerin



Gabriele Frechen
Steuerberaterin

Leistungen für Ärzte und Heilberufe


Leistungsüberblick

Praxiskauf oder Praxisgründung

  • Erstellen eines Businessplans
  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform
  • Praxisbewertung bei Eintritt in eine bestehende Praxis
  • Erstellung von Investitions- und Finanzierungsplänen
  • Rentabilitätsberechnungen
  • Unterstützung und Begleitung bei Bankgesprächen

Laufende Beratung Ihrer Praxis

  • Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
  • Beratung zur Umsetzung wirtschaftlicher Praxisziele
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Übersicht über alle Praxiszahlen
  • Exakte Analyse der Praxiseinnahmen
  • Liquiditätsanalyse in Bezug auf Steuerzahlungen, privaten Vorsorgeaufwendungen und Entnahmen
  • Beratung und Begleitung beim Praxisverkauf oder der Praxisaufgabe
  • Praxisbewertung und Anteilsbewertung

Wir sind spezialisiert auf die ganzheitliche steuerliche und wirtschaftliche Beratung von Ärzten, Zahnärzten und anderen Heilberufen. Unsere Mandanten arbeiten in Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaften mit anderen Ärzten und/oder mit Krankenhäusern und Dienstleistungsgesellschaften für Heilberufe.

Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende und professionelle Finanz- und Steuerberatung, um die zunehmend komplexen Aufgaben der Praxisführung und des Gesundheitsmarktes zu bewältigen.



Ihr Ansprechpartner



Torsten von Styp
Steuerberater

Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)

spezialisiert auf die steuerliche Beratung von Ärzten, Apotheken,
Physiotherapeuten, Heilpraktikern